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   BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82   

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BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82 (https://dejure.org/1984,740)
BAG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 3 AZR 383/82 (https://dejure.org/1984,740)
BAG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 (https://dejure.org/1984,740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verfallklausel, Arbeitsvertrag, widersprüchliches Verhalten des AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    TarVertrG § 4 Abs. 4 S. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 219
  • VersR 1985, 1152
  • BB 1985, 590
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82
    Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings für den Bereich der privaten Wirtschaft mehrfach entschieden, daß die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel sein kann, Ansprüche formlos oder schriftlich geltend zu machen; das Kündigungsschutzbegehren beschränkt sich in der Regel nicht auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes, sondern ist auch auf die Sicherung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gerichtet (vgl. BAG 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82
    Das von der Revision genannte Urteil des Senats vom 24. April 1970 - 3 AZR 328/69 - (AP Nr. 25 zu § 74 HGB) sagt nichts anderes.
  • BAG, 14.08.1973 - 3 AZR 292/73

    Telegraphische Revisionsschrift - Parteirollen - Ladungsfähige Anschriften

    Auszug aus BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82
    Die Revision ist durch ein Telegramm eingelegt worden, das den an eine formgerechte Revisionsschrift zu stellenden Anforderungen genügt (BAG Beschluß vom 14. August 1973 - 3 AZR 292/73 - AP Nr. 7 zu § 553 ZPO m.w.N.).
  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Dementsprechend werden nicht nur die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag selbst ergebenden Ansprüche von der Ausgleichsklausel erfasst, sondern beispielsweise auch wechselseitige Ansprüche aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26, AP HGB § 74 Nr. 81; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61) oder Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192) .
  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Will der Arbeitnehmer den tariflichen Verfall solcher Ansprüche verhindern, reicht die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht aus (vgl. zur Karenzentschädigung: BAG 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - zu II 2 a der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61) .
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2017 - 14 Sa 334/17

    Spoofing: Kassiererin handelte nicht grob fahrlässig

    aa) Ein Verstoß gegen Treu und Glauben wird allenfalls in den Fällen angenommen, in denen der Schuldner den Eindruck erweckt hat, er werde auch ohne form- oder fristgerechte Geltendmachung leisten, sich aber gleich nach Ablauf der Ausschlussfrist hierauf beruft (BAG, Urt. v. 18.12.1984 - 3 AZR 383/82, AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

    Dementsprechend werden nicht nur die sich unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag selbst ergebenden Ansprüche von der Ausgleichsklausel erfasst, sondern beispielsweise auch wechselseitige Ansprüche aus einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (BAG 24. Juni 2009 - 10 AZR 707/08 (F) - Rn. 26, aaO; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - zu II 1 der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61) oder Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192) .
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Hat also ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21 für eine tarifliche Ausschlussfrist; vgl. auch 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61 für eine Karenzentschädigung).
  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Hat also ein Anspruch seinen Grund in der arbeitsvertraglichen Beziehung der Parteien, ist er ein "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" (vgl. BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 886/07 - Rn. 21, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192 für eine tarifliche Ausschlussfrist, vgl. auch 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61 für eine Karenzentschädigung).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91

    Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages

    § 13 Nr. 2 MTV erfaßt "alle sonstigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" und damit auch Ansprüche auf Zahlung einer Karenzentschädigung (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Damit unterfallen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehende und fällig werdende Karenzansprüche ohne weiteres der tariflichen Ausschlußfrist (BAG Urteil vom 18. Dezember 1984, aaO; GK-HGB Etzel, aaO, Rz 106).

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es nur dann nach § 242 BGB dem Schuldner verwehrt sein, sich auf die Nichteinhaltung einer Ausschlußfrist zu berufen, wenn der Schuldner durch sein Verhalten den Gläubiger von der Wahrung der Ausschlußfrist abgehalten hat (vgl. BAG 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 87 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 61, zu II 2 c der Gründe; 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 98, zu II 2 f der Gründe).
  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95

    Ausschlußfrist - Karenzentschädigung

    Sie ist die zwischen den Parteien vereinbarte Gegenleistung für die von dem Kläger für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschuldete Wettbewerbsenthaltung und setzt denknotwendig den Bestand des Arbeitsvertrages voraus (vgl. BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1357/06

    Verfristete Geltendmachung des kindbezogenen Ortszuschlags bei unklarer

    So gibt es keine verbindliche Zusage, sie werde aus dem Ausgang eines Musterrechtsstreits für die sonstigen gleichgelagerten Fälle die entsprechenden Folgerungen ziehen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 27.03.1963 - 4 AZR 72/62, AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; Urteil vom 18.12.1984 - 3 AZR 383/82, AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 178/08

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04

    Wettbewerbsentschädigung - Ausschlussfrist - künftige

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 600/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 598/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99

    Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben -

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 582/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 599/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • LAG Thüringen, 27.09.2000 - 9 Sa 630/99

    Ausbildungsvergütung: tarifliche Ausschlussfrist - Hinweispflicht der Ausbilders

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14

    Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung

  • LAG Niedersachsen, 22.07.2014 - 15 Sa 1220/13

    Verfall von Ansprüchen eines in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 Sa 1479/11

    Arbeitsentgelt; Jahresabschlussprämie für einen freigestellten

  • LAG Hamm, 27.01.2012 - 10 Sa 1543/11

    Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Elternzeit; Vergütungsanspruch einschließlich

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2282/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2181/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Hamm, 30.01.1987 - 17 Sa 1597/86

    Arbeitsverhältnis; Eigenkündigung; Konkurs; Stillegung; Betrieb; Abfindung;

  • LAG Hamm, 11.09.1989 - 19 (9) Sa 637/89

    Vergütungsanspruch; Lohnanspruch; Arbeitsverhältnis; Verfall; Verfallfrist;

  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 563/89

    Erschwerniszulage bei Vergütung für Pausenzeiten - Tarifliche Voraussetzungen für

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • BAG, 23.11.1993 - 1 AZR 441/93

    Tarifvertragliche Eingruppierung - Verweigerung der Zustimmung der Eingruppierung

  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
  • LAG Hamm, 19.05.2000 - 10 Sa 1333/99

    Zahlung von Urlaubsgeld bei Austreten des Arbeitgebers aus dem einen Tarifvertrag

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84

    Annahmeverzugslohn und tarifliche Ausschlussfrist - Ordentliche Kündigung wegen

  • LAG Hessen, 07.12.1988 - 10 Sa 1059/88

    Anforderungen an einen arbeitsgerichtlichen Prozessvergleich bei Vereinbarung

  • LAG Hamm, 06.03.1998 - 10 Sa 2318/96

    Klage eines Arbeitnehmers auf Zahlung eines tarifvertraglich festgelegten 13.

  • LAG Nürnberg, 21.11.1996 - 8 (5) Sa 128/95

    Tarifliche Verfallklausel; Sinn und Zweck; Geltendmachung eines Anspruchs;

  • BAG, 22.01.1987 - 2 AZR 98/86

    Wahrung der tariflichen Ausschlußfrist bei Schliessung eines außergerichtlichem

  • LAG München, 11.02.1987 - 5 (6) Sa 715/86

    Verlangen einer Lehrerentschädigung als Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis;

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